Passagiere, deren Flug wegen Streiks an den Sicherheitskontrollen ausfällt, haben im Einzelfall Anspruch auf eine Entschädigung der Airline. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden.Die Annullierung sei nur gerechtfertigt, wenn kein Passagier rechtzeitig durch die Kontrolle kam und am Flugzeug war. Auch abstrakte Sicherheitsbedenken genügten nicht, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck in der Urteilsverkündung. Die Airline müsse vielmehr ihre Besorgnis auf konkrete Umstände stützen. Dies war aber im vorliegenden Fall einer Easyjet-Maschine nicht der Fall.
Nicht zahlen muss die Fluggesellschaft allerdings, wenn „außergewöhnliche Umstände“ schuld sind und alles Zumutbare unternommen wurde, um die Beeinträchtigungen zu vermeiden. Das kann bei Streiks der Fall sein, ist es aber nicht automatisch.
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